Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 19.02.2025
1 Geltungsbereich
1.1 Die Wikando GmbH, mit Sitz in der Schießgrabenstr. 32 in 86150 Augsburg (im Folgenden kurz „Wikando“), stellt unter der Bezeichnung „FundraisingBox“ Organisationen, Unternehmen, Stiftungen, Institutionen und Parteien (im Folgenden „Kunde“) eine digitale Fundraising-Plattform mit Funktionen und Integrationen zur Zahlungsabwicklung, Spenden- und Datenpflege, Spenderkommunikation, zum Relationship Management, zur Aufgabenverwaltung und Automatisierung von Organisationsabläufen zur Verfügung. Das Angebot von Wikando richtet sich nicht an Verbraucher Sinne des § 13 BGB.
1.2 Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden auch kurz „Bedingungen“) gelten für sämtliche Vereinbarungen mit der Wikando über die Leistungen der FundraisingBox bzw. Wikando, sowie in Verbindung mit der Bereitstellung der FundraisingBox durch Wikando erbrachte (Dienst-) Lleistungen, bspw. aus den Bereichen Kommunikation, Webdesign, Content Management, Customer Relation Management oder Payment, sowohl für gegenwärtige als auch für künftige Einzelaufträge, soweit nicht durch in Textform erstellte Vereinbarungen (bspw. im konkreten Angebot/Auftrag) zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.3 Die (Dienst-) Leistungen von Wikando richten sich ausschließlich an Kunden, die ihren Sitz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) haben. Verträge mit Kunden außerhalb dieses Gebiets werden durch Wikando nicht abgeschlossen. Wikando behält es sich vor, Ausnahmen individuell und im freien Ermessen zu prüfen. Ein Rechtsanspruch wird hierdurch nicht begründet.
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2 Vertragsschluss, Zugangsdaten, Account-Inhaber
2.1 Der Vertragsschluss über die Leistungen der FundraisingBox erfolgt über die Bestätigung des durch Wikando bereitgestellten Online-Vertragsformulars durch den Kunden.
2.2 Beim Abschluss des Vertrages mit Wikando generiert der Kunde selbst ein Passwort, das zur weiteren Nutzung in Kombination mit der angegebenen E-Mailadresse für die FundraisingBox erforderlich ist. Diese ersten Zugangsdaten werden dem den Vertrag schließenden Nutzer zugeordnet. Der Kunde bestätigt, dass dieser den Vertrag schließende Nutzer berechtigt ist, während der Laufzeit des Vertrages rechtsgeschäftlich verbindliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben, um zusätzliche Leistungen der FundraisingBox zu bestellen oder zu kündigen oder weitere Beratungs- und Projektleistungen zu beauftragen (in diesen Bedingungen wird dieser Nutzer als „Account-Inhaber“ bezeichnet). Eine Bestellung von Leistungen erfolgt durch den Account-Inhaber in Textform oder als Buchung über den Store der FundraisingBox. Eine Kündigung von Leistungen muss ebenfalls durch den Account-Inhaber in Textform erfolgen.
2.3 Nur der Account-Inhaber kann in der FundraisingBox, abhängig vom gebuchten Leistungsumfang, weitere Nutzer anlegen. Die jeweiligen Nutzer können in der FundraisingBox ihre eigenen Nutzungsdaten verwalten. Sie sind jedoch nur zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Kunden und zur Beauftragung weiterer Leistungen berechtigt, wenn von dem Account-Inhaber die entsprechenden Berechtigungen übertragen wurden.
2.4 Ein Wechsel des Account-Inhabers auf Seiten des Kunden kann durch den aktuellen Account-Inhaber innerhalb der FundraisingBox vorgenommen werden. Durch einen Wechsel verliert der aktuelle Account-Inhaber seinen Status als Account-Inhaber und der nachfolgende Account-Inhaber tritt an seine Stelle und ist nun ausschließlich zur Abgabe rechtsgeschäftlich verbindlicher Erklärungen im Namen des Kunden innerhalb der FundraisingBox berechtigt.
3 Vertragsgegenstand und Werte
3.1 Wikando bietet mit der FundraisingBox eine Software-as-a-Service-Lösung an, die in unterschiedlichem Leistungsumfang und unterschiedlicher Funktionalität bezogen werden kann.
3.2 Der mit dem Kunden vereinbarte Umfang und die Funktionalitäten richten sich nach den bei Vertragsabschluss getroffenen Vereinbarungen. Spätere Änderungen sind einvernehmlich während der Vertragslaufzeit in Textform möglich.
3.3 Wikando vertritt die in unserem Wertekanon beschriebenen Unternehmenswerte und arbeitet nur mit Kunden zusammen, die diese Wertvorstellung teilen. Unsere Werte gelten als verbindliche Richtlinie ergänzend zu diesen AGB. Wikando prüft daher zunächst nach Vertragsschluss, ob das Unternehmen des Kunden den Werten von Wikando im Sinne unserer Unternehmenswerte entspricht. Des Weiteren behält Wikando sich vor, regelmäßig zu prüfen, ob Kunden diese gemeinsamen Wertvorstellung auch weiterhin teilen. Wikando ist jedoch davon überzeugt, dass beide Parteien eine Zusammenarbeit nur dann eingehen oder aufrechterhalten sollten, wenn eine hinreichende Übereinstimmung bezüglich gemeinsamer Grundwerte vorliegt. Stimmen die in unserer Werterichtlinie beschriebenen Werte des Kunden mit denen von Wikando nicht oder nicht mehr überein, steht Wikando ein außerordentliches und fristloses Sonderkündigungsrecht zu.
3.4 Basis der FundraisingBox ist eine durch Wikando entwickelte FundraisingBox-Software. Die Rechte an dieser Software stehen ausschließlich Wikando zu. Ein Anspruch des Kunden auf Überlassung von Rechten an der FundraisingBox-Software besteht nicht, mit Ausnahme der nachstehend nach Ziff. 10 eingeräumten Nutzungsrechte.
3.5 Wikando behält sich jederzeit Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der FundraisingBox-Software und damit gegebenenfalls auch des Leistungsumfangs der FundraisingBox während der Laufzeit des Vertrages vor. Dem Kunden ist bekannt und der Kunde stimmt zu, dass sich hieraus Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs der FundraisingBox ergeben können. Ist die Änderung für den Kunden unzumutbar oder gefährdet sie den Vertragszweck, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
3.6 Über Änderungen der FundraisingBox, die durch die Bereitstellung neuer Versionen verbunden sind, wird Wikando den Kunden vorab informieren.
3.7 Die FundraisingBox bietet die Möglichkeit, Leistungen von Drittanbietern als Integration der FundraisingBox einzubinden. Innerhalb der FundraisingBox befindet sich ein Store, über den alle verfügbaren Integrationen und deren Beschreibungen einsehbar sind. Hierbei kann die Verfügbarkeit für den Kunden von dem jeweils gebuchten Leistungsumfang abhängen. Wikando behält sich vor, das Angebot an Integrationen zu ändern, insbesondere wenn ein Drittanbieter die Integration anpasst oder einstellt. Diese Integrationen werden von Drittanbietern bereitgestellt und allein von diesen verantwortet.
3.8 Integrierbare Leistungen von Drittanbietern sind keine Leistung der Wikando. Der Kunde kann durch den Drittanbieter aufgefordert werden, vor Nutzung der Integration spezifischen Nutzungs-/Vertragsbedingungen zuzustimmen. In Bezug auf die Integrationen/Leistungen der Drittanbieter kommt jeweils ein separates Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. Die Leistungen der Drittanbieter können kostenpflichtig sein. Im Leistungsumfang von Wikando ist die Bereitstellung einer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses funktionsfähigen Schnittstelle zur Leistung des Drittanbieters enthalten und Wikando verpflichtet sich, sofern der Drittanbieter seine Leistungen und/oder seine Schnittstelle während der Vertragslaufzeit ändert, innerhalb angemessener Zeit eine Anbindung der Leistung des Drittanbieters wieder herzustellen, sofern dies mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist. Eine darüber hinausgehende Zusage, dass die Leistungen des Drittanbieters während der Vertragslaufzeit weiter genutzt werden können, nachdem der Drittanbieter seinen Leistungsumfang oder seine Schnittstelle zum Zugriff auf seinen Leistungsumfang verändert hat, erfolgt durch Wikando nicht.
3.9 In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, die Vereinbarung über die Leistungen des Drittanbieters innerhalb des Zugangs zur FundraisingBox mit diesem Drittanbieter abzuschließen. In diesem Fall erfolgt dennoch der Abschluss über die Leistung des Drittanbieters ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Wikando wird hierbei kein Vertragspartner.
4 Leistungsumfang
4.1 Die Software der FundraisingBox wird von Wikando in einem Rechenzentrum gehostet. Wikando stellt dem Kunden die FundraisingBox im vereinbarten Leistungsumfang am Übergabepunkt zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Eine Auslieferung oder Überlassung der Software der FundraisingBox an den Kunden erfolgt nicht. Übergabepunkt für die vereinbarten Leistungen von Wikando ist jeweils der Routerausgang zum Internet im Rechenzentrum. Wikando kann die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen (z. B. Hosting- oder Supportleistungen) durch Subunternehmer erbringen.
4.2 Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang, einschließlich etwaiger zusätzlicher Funktionalitäten, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Leistungsumfangs.
4.3 Kunden mit einem laufzeitgebundenen Vertrag können Änderungen ihres Leistungsumfangs über den Kundensupport von Wikando anfragen und beauftragen. Wechselt der Kunde während eines laufenden Abrechnungszeitraums in einen größeren Leistungsumfang, kann der Kunde ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Accounts die zusätzlichen Funktionen nutzen. Wechselt der Kunde in eine Version mit geringerem Leistungsumfang, erfolgt keine Rückerstattung der bereits getätigten Zahlungen für den Ursprungsvertrag.
4.4 Die FundraisingBox steht während der für den Betrieb und das Hosting der FundraisingBox notwendigen regelmäßigen und unregelmäßigen Wartungsfenster nicht zur Verfügung. Die FundraisingBox steht jede Woche in der Zeit von Dienstag, 21:00 Uhr, bis Mittwoch, 03:00 Uhr, aufgrund des in diesem Zeitraum liegenden regelmäßigen Wartungsfensters nicht zur Verfügung. Wikando behält es sich vor, dieses Wartungsfenster auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen und/oder durch weitere regelmäßige Wartungsfenster zu ergänzen. Bei der Wahl des Zeitpunktes eines regelmäßigen Wartungsfensters wird Wikando auf die Interessen der Kunden angemessen Rücksicht nehmen. Während eines Wartungsfensters sind die Dienstleistungen der FundraisingBox unter Umständen nicht nutzbar.
4.5 Wikando ist bestrebt, Wartungsarbeiten ausschließlich innerhalb des regelmäßigen Wartungsfensters durchzuführen, so dass die Verfügbarkeit der FundraisingBox Software möglichst wenig beeinträchtigt wird. In dringenden Fällen, etwa im Falle eines Systemausfalls oder zum Einspielen sicherheitsrelevanter Patches, behält sich Wikando vor, kurzfristig Wartungsarbeiten außerhalb eines regelmäßigen Wartungsfensters durchzuführen. Hierbei kann die Nutzung der FundraisingBox kurzzeitig eingeschränkt oder unmöglich sein.
4.6 Im Fall von Unterbrechungen wegen höherer Gewalt, einschließlich Streiks oder Aussperrungen, steht die FundraisingBox ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.
5 Speicherung von Kundendaten
5.1 Wikando stellt in dem von ihr ausgewählten Rechenzentrum Speicherplatz für die seitens des Kunden eingepflegten Daten zur Verfügung.
5.2 Wikando überwacht nicht die rechtssichere Aufbewahrung dieser Daten zur Einhaltung der für den Kunden geltenden gesetzlichen Aufbewahrung- und Löschfristen, etwa handels- und steuerrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Art. Es obliegt dem Kunden selbst, sicherzustellen, dass die ordnungsgemäße und rechtmäßige Speicherdauer der durch den Kunden an die FundraisingBox übermittelten Daten bzw. der durch den Kunden von der FundraisingBox erhaltenen bzw. abgerufenen Daten eingehalten wird.
6 Supportleistungen/Fehlerbeseitigung
6.1 Supportanfragen bezogen auf die FundraisingBox können über ein auf der Webseite bereitgestelltes Kontaktformular an Wikando übermittelt werden. Diese Anfragen werden von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern und der 08. August, 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (im Folgenden „Supportzeiten“) bearbeitet.
6.2 Störungsmeldungen, etwa im Falle von technischen Problemen, können über ein auf der Webseite bereitgestelltes Kontaktformular an Wikando übermittelt werden. Eine konkrete Fehlerbeschreibung ist hierbei erforderlich.
6.3 Wikando obliegt im Rahmen der Störungsbeseitigung die Instandhaltung des beauftragten Leistungsumfangs der FundraisingBox, das heißt die Behebung von auftretenden Fehlern.
6.4 Ein Fehler der Leistungserbringung durch Wikando liegt vor, wenn die Leistung bei bestimmungsgemäßer Nutzung von der vereinbarten Beschaffenheit so abweicht, dass vereinbarte Funktionalitäten nicht oder nur eingeschränkt erfüllt werden oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhalten, so dass eine vertragsgemäße Nutzung nicht mehr gegeben ist oder mehr als unerheblich eingeschränkt ist.
6.5 Wikando wird einen gemeldeten Fehler innerhalb einer angemessenen Frist beheben.
6.6 Schlägt die Fehlerbehebung innerhalb angemessener Frist und aufgrund von Gründen, die Wikando zu vertreten hat, fehl, so kann der Kunde eine vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag für die weitere Dauer, in der die betroffene Leistungen der FundraisingBox nur fehlerhaft zur Verfügung stehen, mindern.
6.7 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
7 Nennung und/oder Einbindung Logo der FundraisingBox in Applikationen und Formulare
7.1 Sofern nicht ausdrücklich zwischen Kunde und Wikando vereinbart ist, dass in den über die FundraisingBox bereitgestellten Applikationen und Formularen keine Nennung oder Einbindung des Logo der FundraisingBox erfolgt (sog. White-Label-Versionen), ist Wikando berechtigt, in den über die FundraisingBox bereitgestellten Applikationen und Formularen, die der Kunde in seinen eigenen Webauftritt einbindet, auf die FundraisingBox durch Nennung derselben zu verweisen und/oder das Logo der FundraisingBox einzubinden. Eine Nennung kann z.B. durch die Angabe „Ein sicherer Service der FundraisingBox“ oder einen anderen, im Ermessen von Wikando liegenden Text erfolgen.
7.2 Dem Kunden ist nicht gestattet, diese Nennung bzw. ein eingebundenes Logo der FundraisingBox in den Applikationen und Formularen zu entfernen.
7.3 Hat der Kunde eine Nennung der FundraisingBox bzw. ein eingebundenes Logo aus einer bereitgestellten Applikation oder einem Formular entfernt, und macht er dies nach Aufforderung durch Wikando nicht innerhalb einer durch Wikando gesetzten angemessenen Frist rückgängig, ist Wikando zur fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt.
8 Leistungs-/Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der FundraisingBox selbst sicherzustellen. Hierzu zählen insbesondere:
8.1.1 eine Anbindung an das Internet mit ausreichender Bandbreite;
8.1.2 die Nutzung einer sicheren Internetverbindung;
8.1.3 die Nutzung eines der Browser Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder Safari, in ihrer jeweils aktuellen Hauptversion oder maximal der vorherigen Hauptversion. Zudem muss die Cookie- Verwendung in den Einstellungen des verwendeten Browsers erlaubt sein;
8.1 4 Hardware, die eine Bildschirmauflösung von mindestens 1280px unterstützt.
8.2 Werden die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der FundraisingBox nicht vom Kunden erfüllt, kann es möglicherweise zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der FundraisingBox kommen. Wikando ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich
8.3 Hat der Kunde Anhaltspunkte dafür, dass unberechtigte Dritte Kenntnis über Zugangsdaten erlangt haben, so wird der Kunde Wikando hierüber unverzüglich informieren.
8.4 Soweit der Kunde Daten an die FundraisingBox übermittelt, stellt der Kunde auf seinen eigenen Systemen vor Übermittlung eine Sicherung dieser Daten her. Im Falle eines Datenverlustes muss der Kunde die Daten auf eigene Kosten wieder an die FundraisingBox übertragen.
8.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, den aktuellen Stand der Technik entsprechende IT-Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und wird somit sicherstellen, dass durch ihn bzw. seine Nutzer keine schädigenden Daten oder Dateien, sog. Malware, wie etwa Viren, Spyware oder Trojaner, an Wikando übermittelt werden.
8.6 Der Kunde ist sowohl für die ordnungsgemäße Einrichtung der ihm zur Verfügung gestellten FundraisingBox, als auch für deren Administration verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere:
- Wikando Lastschrift
- Bank Sync
- Smart-Suche
- Wikando QR-Code
- Spendenquittungs-Prozesse (z.B. Erstellung, Versand)
- E-Mail-Prozesse und Automatisierungen (z.B. Selektion, Konfiguration, Double-Opt-In, Automations, usw.)
- Nutzung von externen Services (z.B. Mail-Server)
- Import/Export
- Formular- und Spendenaktions-Tool-Konfigurationen
- Beratung zu Payment Service Diensten
- Anfragen zum Datenschutz der Organisations-Website
Die alleinige Verantwortlichkeit des Kunden für Einrichtung und Administration bleibt von einer unterstützenden Tätigkeit des Kundensupport von Wikando unberührt.
8.7 Der Kunde ist gegenüber Wikando verpflichtet, auftretende Leistungsstörungen unverzüglich in Textform mitzuteilen und diese Information mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zu versehen. Zudem ist der Kunde verpflichtet, Wikando bei einer Leistungsstörung in angemessenem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung zu unterstützen. Wikando ist berechtigt, dem Kunden eine zumutbare Fehler-Lösungsmöglichkeit aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung der FundraisingBox zu beseitigen.
9 Leistungsausschlüsse
9.1. Sofern nicht ausdrücklich zwischen Kunde und Wikando in Textform abweichend vereinbart, ist die Anpassung der FundraisingBox an kundenspezifische Anforderungen durch diesen Vertrag durch Wikando nicht geschuldet.
9.2. Störungen, Einschränkungen, Verzögerungen und andere Probleme, die sich aus der Nutzung des Internets oder von angebundenen Leistungen von Drittanbietern ergeben, gehen nicht zu Lasten von Wikando, es sei denn, Wikando hat diese schuldhaft zu vertreten.
10 Nutzungsrechte
10.1 Wikando räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der vereinbarten Leistungen der FundraisingBox für die eigenen, internen Geschäftszwecke des Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang ein. Der Kunde darf die FundraisingBox nicht bearbeiten, nicht vervielfältigen und nicht Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung stellen.
10.2 Zugriffsberechtigt und nutzungsberechtigt ist dabei die vertraglich vereinbarte Anzahl an Nutzern im Umfang der vereinbarten Nutzungsrechte.
10.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die FundraisingBox über die vertraglich vereinbarte erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder durch andere Organisationen, Unternehmen oder sonstige Dritte für deren Zwecke nutzen zu lassen.
10.4 Hat der Kunde Wikando mit Beratungs- und Projektleistungen beauftragt, so erhält der Kunde an den Leistungsergebnissen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Ergebnisse ausschließlich in Verbindung mit der Nutzung der FundraisingBox. Wikando behält sich vor, Ergebnisse aus Individualleistungen auch anderen Kund*innen zur Verfügung zu stellen oder für eigene neue Produkte zu nutzen.
11 Vergütung
11.1 Für die Leistungen der FundraisingBox zahlt der Kunde die bei Vertragsabschluss vereinbarte Vergütung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus den im Einzelauftrag vereinbarten Preisen. Die Vergütung kann dabei aus einer Vergütungspauschale und/oder einer variablen Vergütung in Abhängigkeit vom Nutzungsvolumen, sowie einer möglichen Setup-Gebühr bestehen.
11.2 Darüber hinaus stellt Wikando die bei Vertragsabschluss angegebenen Zuschläge für bestimmte Leistungen in Rechnung, etwa ein Transaktionsentgelt für Transaktionen, bei denen als Zahlungsweise eine Payment-Erweiterung der FundraisingBox genutzt wird. Die Höhe des Transaktionsentgelts richtet sich nach der jeweils gebuchten Variante. Über die Höhe des jeweiligen Mehrpreises informiert Wikando in dem Buchungsformular, welches bei Vertragsabschluss vom Kunden zu akzeptieren ist.
11.3. Die Vergütung kann je nach Einzelauftrag jährlich oder monatlich erfolgen. Bei einer monatlichen Vergütung beginnt die Nutzungsperiode mit dem Tag der Freischaltung des Accounts und endet nach Ablauf eines Monats. Die Vergütung ist am ersten Tag der vertraglich bestimmten Nutzungsperiode sowie in den folgenden Monaten an diesem Tag fällig. Bei einer jährlichen Vergütung beginnt die Nutzungsperiode mit der Freischaltung des Accounts und endet nach Ablauf eines Jahres. Die Vergütung ergibt sich hierbei aus der 12-fachen monatlichen Vergütung, welche zu Beginn am ersten Tag der vertraglich bestimmten Nutzungsperiode fällig ist.
11.4 Wikando ist berechtigt, die Vergütungssätze und Preise für die vereinbarten Leistungen maximal ein Mal pro Jahr an sich verändernde Marktbedingungen anzupassen, insbesondere bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise. Solche Anpassungen sind gültig mit Beginn der nächsten Abrechnungsperiode.
Erfolgt die Erhöhung innerhalb des letzten Monats der Abrechnungsperiode, so gilt abweichend von vorstehender Regelung, dass die von der Vergütungserhöhung betroffene Leistung oder der FundraisingBox-Vertrag insgesamt innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Erhöhungsverlangens mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden kann. Die Abrechnung des Vertrags erfolgt in diesem Fall pro rata zu der vor dem Erhöhungsverlangen gültigen Vergütung.
11.5 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer, es sei denn, der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. Der Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung obliegt dem Kunden. Im Zweifel ist der Kunde verpflichtet, die Umsatzsteuer zu zahlen.
11.6 Zahlungsverzug tritt 30 Kalendertage nach Fälligkeit einer Rechnung ein.
11.7 Hat der Kunde als Zahlungsweise das SEPA-Lastschriftmandat gewählt, wird Wikando den Kunden in angemessener Zeit über die Durchführung der Lastschrift und dann über den Vollzug der Lastschrift informieren. Die Parteien sind sich jedoch einig, dass die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift auf fünf Tage verkürzt wird.
11.8 Hat der Kunde Wikando eine Einzugsermächtigung erteilt und ist eine Einziehung zugunsten von Wikando aufgrund der Veranlassung des Kunden (z. B. Widerruf) nicht erfolgt (Rücklastschrift), sind die der Wikando für die Rücklastschrift entstehenden Kosten und Gebühren vom Kunden zu tragen.
11.9 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als dass seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
12 Datenschutz
12.1 Wikando und der Kunde verpflichten sich, die für den Datenschutz geltenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten, die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu treffen und deren Einhaltung laufend zu überwachen. Es gilt die Datenschutzerklärung von Wikando, die hier aufgerufen werden kann.
12.2 Soweit im Rahmen dieses Vertrags personenbezogene Daten für den Kunden im Auftrag durch Wikando erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, stellt Wikando dem Kunden einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gem. Art 28 DSGVO zur Verfügung, welcher gesondert abgeschlossen werden muss. Ohne Abschluss des erforderlichen Vertrages zur Auftragsverarbeitung muss die Wikando das Vertragsverhältnis mit dem Kunden beenden, da keine Datenverarbeitung im Auftrag stattfinden kann.
12.3 Der Kunde als verantwortliche Stelle erhebt, verarbeitet oder nutzt die personenbezogenen Daten und ist daher ausschließlich für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und Datennutzung sowie die Datenverarbeitung an sich und für die Datenweitergabe an Wikando verantwortlich. Der Kunde wird daher erforderliche Einwilligungen der von der Verarbeitung betroffenen Personen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der FundraisingBox von diesen Personen personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und dies gesetzlich erforderlich ist.
12.4 Der Kunde gestattet, soweit dies gesetzlich erlaubt ist, der Wikando die anonymisierte Auswertung der in der FundraisingBox für den Kunden gespeicherten Spenderdaten, etwa für statistische Zwecke, sowie die Verwertung der Auswertungsergebnisse.
13 Mängel
13.1 Wikando schuldet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der FundraisingBox gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Wikando haftet jedoch nicht für Sach- und Rechtsmängel, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
Das bedeutet, Mängelansprüche bestehen insbesondere nur, wenn
- 13.1.a. während der Laufzeit dieses Vertrages die bestimmungsgemäße Nutzung der FundraisingBox durch den Kunden mehr als unerheblich beeinträchtigt ist, oder
- 13.1.b. falls Wikando die Erbringung einer Werkleistung übernommen hat, wenn das Werk bei Gefahrübergang auf den Kunden die vereinbarte Beschaffenheit nicht hat und gleichzeitig mit einem mehr als unerheblichen Mangel behaftet ist.
13.2 Für Mängel, die bereits bei Einräumung der Nutzung der FundraisingBox an den Kunden vorhanden waren, haftet Wikando nur, wenn Wikando diese Mängel zu vertreten hat.
13.3 Wikando ist berechtigt, einen Mangel nach eigener Wahl entweder durch Beseitigung bzw. Umgehung (Nachbesserung) oder durch Neulieferung zu beheben.
13.4 Alle Mängelansprüche bezüglich der Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzung der FundraisingBox verjähren nach einem Jahr, ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Mängelansprüche wegen einer durch Wikando für den Kunden erstellten Werkleistung verjähren nach einem Jahr ab Abnahme der betroffenen Werkleistung.
13.5 Abweichend von vorstehender Verjährungsregelung gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, wenn Wikando den Mangel arglistig verschwiegen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder die Abwesenheit des Mangels ausdrücklich zugesichert hat.
13.6 Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet Wikando nur im Rahmen der in Ziffer 14 festgelegten Grenzen.
14 Haftung
14.1 Wikando haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden, aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Wikando oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters beruhen, und bei Nichtvorhandensein einer garantierten Beschaffenheit.
14.2 Die Haftung von Wikando bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist, wenn keiner der in Ziffer 14.1 aufgeführten Fälle vorliegt, auf den vertragstypischen, bei Abschluss dieses Angebots vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.3 Jede weitere Haftung von Wikando auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt jedoch unberührt.
14.4 Wikando und der Kunde vereinbaren, dass maximal 5.000,00 € pro Schadensfall, insgesamt jedoch maximal 20.000,00 € ausreichend sind, um den zu ersetzenden vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden abzudecken. Der Kunde wird Wikando vor Abschluss des Vertrages unverzüglich darauf hinweisen, wenn bei ihm ein höheres Schadensrisiko besteht, damit die Parteien über eine entsprechende Anpassung der Haftungssummen vor Vertragsschluss verhandeln können.
15 Laufzeit und Kündigung
15.1 Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem im Vertrag bezeichneten Datum zunächst für die Dauer der im Vertrag vereinbarten Laufzeit. Bei Verträgen mit einer Vertragslaufzeit von einem Monat können die Verträge mit einer Frist von zwei Wochen zum Vertragsende in Textform gekündigt werden. Bei Verträgen, die eine 12-monatige Vertragslaufzeit beinhalten, kann der Einzelauftrag von beiden Parteien jederzeit in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Kunden kann nur von einer für den Account bevollmächtigten Person bzw. dem gesetzlichen Vertreter durchgeführt werden. Wird der 12-Monatsvertrag nicht zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate.
15.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15.3 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Wikando liegt insbesondere vor,
15.3a wenn der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Vergütung ganz oder teilweise mehr als 30 Kalendertage in Verzug ist (maßgeblich ist dabei der Zahlungseingang bei Wikando);
15.3b wenn der Kunde am Ende einer kostenlosen Testphase zu Beginn des Vertragsverhältnisses seine Rechnungsdaten nach Aufforderung nicht unverzüglich mitteilt; oder
In den vorgenannten Fällen ist Wikando berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Abmahnung und Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe zu kündigen.
15.4 Jede Kündigung bedarf der Textform, etwa per E-Mail.
16 Löschung der Daten mit Vertragsende
16.1 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit Personen- und Transaktionsdaten in dem in der FundraisingBox angegebenen Format exportieren. Benötigt der Kunde diese Daten über das Vertragsende hinaus, so ist es Aufgabe des Kunden, seine Daten vor Beendigung des Vertrages zu exportieren.
16.2 Mit Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, stehen dem Kunden die in der FundraisingBox gespeicherten Daten nicht mehr zur Verfügung.
16.3 Auf Anfrage des Kunden innerhalb von vier Wochen nach Vertragsbeendigung stellt Wikando gegen Zahlung der dann gültigen angemessenen Pauschale dem Kunden die bei Vertragsende in der FundraisingBox vorhandene Personen- und Transaktionsdaten auf einem Datenträger zur Verfügung. Bei einer späteren Anfrage können die Daten nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
17 Zustimmung zur Nutzung als Referenz
17.1 Nutzung von Kundennamen und Logos: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Wikando den Namen, das Logo und eine allgemeine Beschreibung der Zusammenarbeit mit dem Kunden (z. B. Branche, genutzte Services) zu Referenzzwecken nutzt. Dies umfasst insbesondere die Verwendung in Präsentationen, auf der Website von Wikando, in Marketingmaterialien sowie in Social-Media-Kanälen.
17.2 Einschränkungen der Referenznutzung: Die Nutzung erfolgt ausschließlich in einem positiven Kontext und ohne Änderung oder Verfälschung der geschützten Markenkennzeichen oder Inhalte des Kunden. Sensible oder vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht wurden, werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung veröffentlicht.
17.3 Widerrufsrecht des Kunden: Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen widersprechen. Der Widerspruch ist in Textform an Wikando zu richten.
18 FundraisingBox API Nutzungsbeschränkungen
18.1 Allgemeine API-Nutzungsrichtlinien:
Im Rahmen der FundraisingBox stellt Wikando dem Kunden verschiedene Softwareschnittstellen („API») zur Verfügung. Über diese kann der Kunde auf die von Wikando für den Kunden erhobenen Daten zugreifen, eigene Daten erheben und diese mit der FundraisingBox abgleichen. Daneben können auch Zahlungsvorgänge durch den Kunden durchgeführt werden. Der genaue und aktuelle Umfang der Funktionalität der API kann unter https://developer.fundraisingbox.com eingesehen werden.
Die FundraisingBox API dient der sicheren und effizienten Integration von Fundraising-Prozessen in Drittanwendungen. Um eine hohe Verfügbarkeit und Performance sicherzustellen, gelten folgende Nutzungsbeschränkungen:
- Die API darf nur für legale, gemeinnützige und geschäftliche Zwecke im Rahmen der FundraisingBox-Richtlinien verwendet werden.
- Automatisierte oder massenhafte Anfragen, die den normalen Betrieb der Plattform beeinträchtigen könnten, sind nicht gestattet.
- API-Schlüssel sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Verstöße gegen die Nutzungsrichtlinien können zur temporären oder dauerhaften Sperrung des API-Zugangs führen.Die aktuellen API-Limits und Rate-Limiting-Regelungen sind hier einsehbar.
18.2 Die aktuellen API-Limits und Rate-Limiting-Regelungen sind hier einsehbar.
18.3 Sicherheitsrichtlinien
- Alle API-Anfragen müssen über HTTPS erfolgen (unverschlüsselte Verbindungen werden abgelehnt).
- Jeder API-Zugriff muss über OAuth 2.0 oder API-Keys authentifiziert werden.
- API-Zugriffe werden protokolliert und können zur Sicherheitsanalyse ausgewertet werden.
- Verdächtige oder ungewöhnliche API-Nutzungen können zur Sperrung führen.
18.4 Verantwortungsbewusste Nutzung
- Batch-Anfragen nutzen, wenn möglich, um einzelne API-Calls zu minimieren.
- Caching von wiederverwendbaren API-Daten empfohlen, um unnötige API-Aufrufe zu reduzieren.
- Webhook-Events nutzen anstelle von regelmäßigen API-Polling-Anfragen.
18.5 Erweiterte Nutzung und Sonderfreigaben: Organisationen mit hohem API-Traffic oder speziellen Anforderungen können höhere API-Limits beantragen. Dies erfolgt nach Prüfung durch das FundraisingBox-Team.
18.6 Monitoring und Durchsetzung: Wikando ist berechtigt, den API-Zugang des Kunden zu sperren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder zweckentfremdete Nutzung, Versuche der Umgehung von Authentifizierungsmechanismen oder eine Gefährdung der Datensicherheit vorliegen. Der Kunde wird über solche Sperrungen umgehend informiert. Die FundraisingBox behält sich das Recht vor, API-Nutzungsdaten zu überwachen, um die Einhaltung der Limits sicherzustellen und missbräuchliche Nutzung zu verhindern.
18.7 Änderungen an der API-Funktionalität: Wikando behält sich vor, die Funktionalität der API jederzeit zu erweitern. Aus wichtigen Gründen, insbesondere: Datensicherheit, wichtige technische Gründe, zur Fehlerbehebung oder wegen einer Veränderung der Rechtslage, kann die Funktionalität der API darüber hinaus jederzeit geändert, eingeschränkt oder teilweise eingestellt werden. Ein solch wichtiger Grund liegt auch darin, wenn die Verfügbarkeit eines Payment-Providers ganz oder teilweise in Bezug auf die bisherige Nutzung über die API als Teil der FundraisingBox entfällt. Eine dauerhafte Nutzung der Zahlungsdienste per API kann Wikando daher nicht gewährleisten. Kunden werden über solche Änderungen an der API unverzüglich und auf zumutbare Weise (bspw. per E-Mail) benachrichtigt. Kunden sind selbst dafür verantwortlich, ihre (Software-)Systeme an die jeweils aktuelle Funktionalität der API anzupassen. Bei Änderungen der API wird Wikando eine angemessene Übergangszeit gewähren, es sei denn, die Änderungen müssen aus wichtigen Gründen unverzüglich umgesetzt werden.
18.8 API-Dokumentation: Wikando stellt zu jeder API eine Dokumentation zur Verfügung, in der die wesentlichen Funktionen und Parameter der einzelnen API wiedergegeben sind. Diese können hier eingesehen werden. Die Art der Bereitstellung der Dokumentation (Webseite, PDF, etc.) kann einseitig von Wikando geändert werden.
18.9 Kennzeichnungspflicht für Payment-Transaktionen: Jede Anwendung der API, die automatisiert Payment-Transaktionen über die API auslöst und dazu öffentlich Daten in Form einer Webseite, einer mobilen Anwendung oder einer Desktop-Anwendung erhebt und über die API verarbeitet, muss die Eingabe-Oberfläche der Anwendung mit einem Hinweis versehen, dass diese Funktionalität durch die sicheren Services der FundraisingBox bereitgestellt wird. Dieser Hinweis muss die allgemeinen Branding-Richtlinien der Wikando berücksichtigen, die hier einzusehen sind.
18.10 Datenschutzverpflichtung: Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten, die über die API bereitgestellt werden, sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Insbesondere darf keine Verarbeitung von Daten ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers oder eine gesetzliche Erlaubnis nach deutschem Recht erfolgen.
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Anlage: Anlage 1 – Allgemeine Benutzungsordnung/Acceptable Use Policy
Stand 27.11.2023
Frühere AGB-Versionen:
19 Schlussbestimmungen
19.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
19.2 Sofern und soweit im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit auf Dienstes des Zahlungsdienstleisters PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg zurückgegriffen werden, finden im Verhältnis zu PayPal zum einen jene Nutzungsbedingungen Anwendung auf die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste hingewiesen werden wird. Dies umfasst dann insbesondere auch die Accetable Use Policy von PayPal, die hier eingesehen werden kann.
19.3 Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.
19.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bestimmungen dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich jedoch, in diesem Fall die betreffende unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine derartige Bestimmung zu schließen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
19.5 Erfüllungsort ist der Sitz von Wikando.
19.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).
19.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Firmensitz von Wikando, Deutschland, sofern kein gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand besteht. Wikando bleibt jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden Klage einzureichen.
19.8 Vorhergegangene AGB Versionen: