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Eine Tastatur mit Braille-Schrift

Verpflichtende Barrierefreiheit: Was Nonprofits wissen sollten

Barrierefreiheit wird ab dem 28. Juni 2025 ein zentrales Thema im digitalen Raum: Ab dann gilt die entsprechende EU-Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung von digitalen Angeboten. Dieser Ratgeber beleuchtet, warum Barrierefreiheit relevant ist, welche Schritte NGOs unternehmen können, und welche gesetzlichen Anforderungen geplant sind.

 

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

 

1. Gesetzliche Anforderungen

Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit für Websites und Apps in der EU verpflichtend. Diese Vorgaben basieren auf der EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) und dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Obwohl aus den Texten nicht explizit hervorgeht, dass Nonprofits ebenfalls von diesen Regelungen betroffen sind, signalisiert der Trend eine generelle Erwartung an Inklusion und Zugänglichkeit. Daher ist es für NGOs ratsam, sich proaktiv mit dem Thema zu befassen, um langfristig konkurrenzfähig zu bleiben und ihre Mission effektiv zu unterstützen.

Für die Schweiz schreibt sitewerk.ch: «In der Schweiz gelten folgende gesetzlichen Bestimmungen für die Barrierefreiheit von digitalen Lösungen. Der Bund hat den eCH-0059 Accessibility Standard Version 3.0 am 21.05.2021 als verbindliche Vorgabe übernommen. Diese neue Version eCH-0059 Version 3.0 stützt sich auf die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 des World Wide Web Consortium W3C und nutzt ergänzend Instrumente zur Förderung von E-Accessibility, welche von der E-Accessibility-Richtlinie der EU inspiriert sind. Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind der internationale Standard für barrierefreie Web-Inhalte. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für öffentliche Stellen sowie private Unternehmen. Da auch viele Schweizer Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen in Deutschland und der gesamten EU anbieten, hat das BFSG (Deutschland) und die Gesetze anderer EU Länder auch für sie eine grosse Relevanz.»

 

2. Zielgruppen erweitern

Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen. Auch Personen mit temporären Einschränkungen, wie z. B. nach einer Operation, profitieren davon. Ebenso können Alltagssituationen wie starker Sonneneinfall oder das Halten eines Babys die Nutzung von digitalen Angeboten erschweren. Eine barrierefreie Website bietet eine bessere Bedienbarkeit für alle.

 

3. SEO und Nutzerfreundlichkeit

Suchmaschinen wie Google bevorzugen barrierefreie Websites. Klare Strukturen, alternative Texte für Bilder und eine gute mobile Bedienbarkeit verbessern das Ranking. Zusätzlich steigern solche Optimierungen die Benutzerfreundlichkeit und damit die Verweildauer und Conversion-Raten.

 

Sind Nonprofits von der gesetzlichen Verpflichtung ausgenommen?

Das am 28. Juni 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) verpflichtet private Wirtschaftsakteure, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Eine Ausnahme gilt jedoch für Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweisen.

Obwohl Nonprofit-Organisationen im BaFG nicht explizit erwähnt werden, könnten sie unter die allgemeinen Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) fallen, denn sie werden auch nicht explizit ausgeschlossen. Dieses Gesetz verpflichtet alle Anbieter öffentlicher Waren und Dienstleistungen, diese barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Falls Du rechtlich auf der sicheren Seite sein möchtest, lohnt es sich, eine juristische Beratung einzuholen, die spezifisch auf Deine Organisation und die Gesetzeslage in Deinem Land zugeschnitten ist.

 

Zählt eine Online-Spendenseite als “öffentliche Dienstleistung”?

Möglicherweise ja – abhängig von der Interpretation durch nationale Gesetze und Richtlinien. Denn eine Spendenseite stellt in gewissem Masse eine öffentlich zugängliche Dienstleistung dar, die genutzt wird, um die Unterstützung für gemeinnützige Zwecke zu ermöglichen. Da so eine Seite auf Interaktion mit den Nutzenden abzielt (z. B. durch Eingabe von Daten im Formular), könnte das also durchaus auch unter die neuen Regelungen fallen. 

Daher sollten NGOs ihre digitalen Angebote auf Barrierefreiheit überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um sowohl rechtlichen Anforderungen zu genügen als auch ihre Zielgruppen bestmöglich zu erreichen. Denn Menschen mit Behinderungen sollten ebenfalls in der Lage sein, ohne Hindernisse zu spenden. Das Formular sollte also so gestaltet sein, dass es auch für Nutzende mit Screenreadern, eingeschränkter Mobilität oder anderen Herausforderungen nutzbar ist. 

 

Vorteile einer barrierefreien Website für NGOs

Selbst wenn Nonprofits formal nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet sein sollten, wäre es eine gute Praxis, Spendenseiten barrierefrei zu gestalten. Neben der Erfüllung potenzieller gesetzlicher Anforderungen bietet eine barrierefreie Website nämlich einige Vorteile:

 

Größerer Impact

Eine zugängliche Website erreicht mehr Menschen, darunter ältere Nutzer*innen, Menschen mit Behinderungen und Personen mit temporären Einschränkungen. Dies unterstützt die Mission von NGOs, möglichst viele Menschen zu erreichen.

 

Image und Glaubwürdigkeit

Barrierefreiheit zeigt Verantwortung und soziales Engagement. Eine NGO, die sich für Inklusion einsetzt, unterstreicht ihre Werte durch eine zugängliche Online-Präsenz.

 

Höherer Traffic und bessere Conversion-Raten

Barrierefreie Websites sind einfacher zu bedienen, was zu längeren Verweildauern und höheren Conversion-Raten führt. Auch die Auffindbarkeit in Suchmaschinen wird verbessert, was langfristig den Traffic erhöht.

 

Zukunftssicherheit

Durch die frühzeitige Implementierung von Barrierefreiheit bleiben NGOs zukunftsfähig und können weiteren gesetzlichen Anforderungen oder neuen Standards schnell gerecht werden.

 

Was können NGOs für mehr Barrierefreiheit tun?

 

Grundlagen der Barrierefreiheit umsetzen

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bilden die Grundlage für barrierefreie Websites. NGOs sollten folgende Punkte priorisieren:

  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken bereitstellen.
  • Kontraste zwischen Text und Hintergrund verbessern.
  • Tastatursteuerung für alle Funktionen ermöglichen.
  • Klare Navigation und einfache Sprache verwenden.

 

Tools und Tests nutzen

Kostenlose Tools wie WAVE oder Lighthouse können verwendet werden, um den aktuellen Stand der Barrierefreiheit einer Website zu analysieren. Diese Tests liefern konkrete Hinweise für Verbesserungen.

 

Schulungen und Sensibilisierung

Mitarbeitende und Freiwillige sollten für das Thema sensibilisiert werden. Regelmäßige Schulungen helfen, Barrierefreiheit als festen Bestandteil der Arbeit zu etablieren.

 

Externe Unterstützung in Anspruch nehmen

Agenturen, die auf barrierefreie Websites spezialisiert sind, können NGOs bei der Umsetzung professionell begleiten. Dies ist insbesondere bei umfassenden Projekten sinnvoll.

 

Barrierefreiheit: Mehr als bloße Richtlinie

Auch wenn Nonprofits möglicherweise nicht direkt von der gesetzlichen Pflicht zur Barrierefreiheit betroffen sind, lohnt sich die Umsetzung. Nicht nur erfüllt man damit ethische und moralische Standards der Inklusion, sondern man erweitert auch seine Reichweite, verbessert die Bedienbarkeit und stärkt das Image der Organisation. 

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die ersten Schritte zu gehen und eine barrierefreie Zukunft zu gestalten.

Zahlreiche hilfreiche Ressourcen und weitere Informationen gibt es z. B. hier: 

Aktion Mensch – Barrierefreiheit

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