Österreich: Einfache Spendenmeldung an das Finanzamt
Seit dem 1. Jänner 2017 gelten in Österreich neue Regelungen zur Spendenabsetzbarkeit. Danach können Spender nicht mehr selbst ihre Spenden steuerlich absetzen, sondern die begünstigten Organisationen müssen die Daten an das Finanzamt übertragen.
Nun gilt es für viele Organisationen, das neue Gesetz 2018 erstmals in der Praxis umzusetzen und entsprechend groß ist die Herausforderung. Das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (vbPK SA) des Spenders muss erhoben und gemeinsam mit dem Jahres-Spendenbetrag bis Ende Februar an das Österreichische Finanzamt gemeldet werden.
Kein Grund zur Panik. Um Sie zu unterstützen und Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir die BMF-Schnittstelle Österreich entwickelt, die für Sie die erforderlichen Aufgaben ausführt.
Profitieren auch Sie von der neuen Funktion und sparen Sie Zeit und Nerven! Was die FundraisingBox für Sie übernimmt:
- Aufbereitung der Datensätze
- Ermittlung des vbPK SA Ihrer Spender
- Datenexport zur Übermittlung aller Daten an die Schnittstelle des Finanzamts
Wir halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich auf das Digital Fundraising und die Umsetzung Ihrer Projekte konzentrieren können. Weitere Informationen zur einfachen Spendenmeldung an das Finanzamt finden Sie in unserem Hilfe-Center.