Zwischen Abhängigkeit und Autonomie: Das schwierige Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft in Deutschland
EU-Besorgnis und nationale Besonderheiten
Die Europäische Kommission betont im Rule of Law Report 2025 die Bedeutung unabhängiger zivilgesellschaftlicher Organisationen und fordert Deutschland auf, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Die bestehenden steuerlichen Regelungen erschweren vielen Organisationen ihre Arbeit.
Auch die OECD unterstreicht in der Studie Enabling Civil Society (2024), wie wichtig zivilgesellschaftliche Organisationen für die Umsetzung der Agenda 2030 und die Beteiligung marginalisierter Gruppen sind.
Während internationale Institutionen Veränderungen verlangen, entwickelt sich in Deutschland ein gegenteiliger Trend: Politische Akteur*innen – vor allem aus dem konservativen Spektrum – kritisieren NGOs regelmäßig und werfen ihnen politischen Aktivismus unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit vor.
Politische Vorwürfe gegen NGOs
Die CDU/CSU argumentiert seit Jahren, dass einzelne NGOs ihre steuerliche Begünstigung missbrauchen würden. Im CSU-Bundestagswahlprogramm 2025 heißt es etwa: „Keine staatliche Finanzierung von linken Vorfeldorganisationen.“
Konservative Publizist*innen wie Björn Harms verstärken diese Vorwürfe, indem sie NGOs als „staatlich alimentierte Lobbygruppen“ darstellen. Strachwitz widerspricht deutlich: Solche Angriffe unterschätzten die verfassungsrechtlich geschützte Rolle zivilgesellschaftlicher Mitgestaltung.
Wen treffen die Vorwürfe?
Betroffen ist nur ein sehr kleiner Teil der rund 700.000 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland. Sportvereine, Wohlfahrtsverbände oder Kulturinstitutionen stehen weiterhin auf breiter gesellschaftlicher Basis. Unter Druck geraten vor allem progressive, politisch aktive Organisationen.
Ein weiterer Kernpunkt der Debatte ist der Begriff der „Privilegien“ im Steuerrecht. Er suggeriert staatliche Sonderbehandlung, tatsächlich handelt es sich jedoch um eine rechtlich begründete Differenzierung zwischen gemeinnützigen und profitorientierten Akteur*innen. Würde diese Grundlage infrage gestellt, könnte dies massive Folgen für die gesamte Zivilgesellschaft haben.
Das Phänomen der GONGOs
Ein zunehmend diskutiertes Thema sind GONGOs – Government-Organised NGOs. Diese Organisationen treten formal als NGOs auf, werden aber stark durch staatliche Strukturen geprägt oder gesteuert.
Ein prominentes Beispiel ist das Goethe-Institut. Es ist als Verein organisiert, erfüllt jedoch vor allem Aufgaben der deutschen Außen- und Kulturpolitik.
Die Abgrenzung ist komplex: Staatliche Finanzierung allein macht keine Organisation zur GONGO. Entscheidend sind Kriterien wie die Unabhängigkeit von Entscheidungsprozessen und die Möglichkeit, öffentlich Kritik zu äußern.
Was jetzt geschehen muss
Strachwitz sieht sowohl die Zivilgesellschaft als auch Politik und Förderlandschaft in der Pflicht, das Verhältnis neu auszubalancieren. Seine Empfehlungen umfassen:
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Unabhängigkeit stärken
Organisationen sollten ihre Rolle als demokratische Kontrollinstanz („watchdogs“) ernst nehmen, aber finanzielle Abhängigkeiten reduzieren.
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Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Weg von der Rhetorik des „Privilegs“, hin zu einer klaren, rechtsstaatlich begründeten Einordnung zivilgesellschaftlicher Arbeit.
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Klare Abgrenzungen
Unabhängige NGOs und GONGOs müssen transparent unterscheidbar bleiben.
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Diversifizierte Finanzierung
Mehr Eigenmittel, Fördermittel privater Stiftungen und innovative Fundraising-Modelle verringern die Abhängigkeit von staatlichen Zuschüssen.
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Konsistente Öffentlichkeitsarbeit
Statt defensiver Rechtfertigung sollten Organisationen ihre gesellschaftliche Rolle und ihre Wirkung selbstbewusst kommunizieren.
Eine starke Zivilgesellschaft ist unverzichtbar
In Zeiten wachsender autoritärer Tendenzen in Europa ist eine unabhängige, vielfältige und gut vernetzte Zivilgesellschaft zentral für demokratische Stabilität. Für Deutschland bedeutet das: Politik und Gesellschaft müssen NGOs nicht nur tolerieren, sondern aktiv unterstützen.
Nur dann kann die zivilgesellschaftliche „Soft Power“ ihre Wirkung entfalten – als Garantin für Rechtsstaatlichkeit, Teilhabe und gesellschaftliche Resilienz.
Quellen (Auswahl):
- Strachwitz, Rupert Graf (2025): The Government – Civil Society Relationship Dichotomy: The Case of Germany. Nonprofit Policy Forum, De Gruyter.
- Europäische Kommission (2025): Rule of Law Report – Country Chapter Germany.
- OECD (2024): Enabling Civil Society. Paris.
- CSU (2025): Deutschland wieder in Ordnung bringen – Bayernagenda zur Bundestagswahl 2025.
- Harms, Björn (2025): Der NGO-Komplex – Wie die Politik unser Steuergeld verprasst. München: LMV.